6.1. Was kann ich tun, wenn ich OPFER eines grenzüberschreitenden Verhaltens werde?

- Nur Mut, es zu sagen, wenn Sie Opfer von grenzüberschreitendem Verhalten werden! Sie dürfen sich wehren. Sie sind im Recht. Den oder die Täter*in trifft die Schuld.oder
- Es ist nicht immer sofort möglich, sich zu wehren und ein klares deutliches NEIN zu sagen. Auch dann trifft Sie keine Schuld. Holen Sie sich Hilfe ab dem Zeitpunkt, ab dem es Ihnen möglich ist!
- Sagen oder zeigen Sie ein klares und deutliches NEIN!
- Teilen Sie Ihre Ablehnung klar und deutlich mit!
- Sagen Sie genau, was Sie stört und was Sie nicht möchten!
- Holen Sie sich Hilfe! Sie sind nicht allein!
- Wenn Sie Gewalt erlebt haben, kann das sehr belastend sein. Sie brauchen mit Ihren Ängsten, Fragen und Problemen nicht allein zu bleiben!
- Sie haben ein Recht auf Unterstützung und Hilfe!
- Schreiben Sie den Vorfall auf. Oder bitten Sie jemanden darum! (Was, Wann, Wo, Wer, Wie, Zeug*innen)
- Sagen Sie es dem oder der Vorgesetzten. Sie können sich auch an die begleitenden Dienste wenden. Bitten Sie um Handlung. Setzen Sie eine Frist!
- Wenden Sie sich an die Präventionsbeauftragten, eine Beratungsstelle oder an die Interessensvertretungen! Diese können Sie auf Wunsch auch dabei unterstützen, einen rechtlichen Beistand zu organisieren und eine Strafanzeige zu stellen.
(Bitte berücksichtigen, dass am Terminal Links nicht aufrufbar sind)