3.1. Formen der Gewalt

Körperliche Gewalt:

Bei körperlicher Gewalt fügt der oder die Täter*in dem Opfer körperliche
Schmerzen oder Un·wohl·sein zu. Körperliche Bedürfnisse nicht zu erfüllen, gilt ebenfalls als körperliche Gewalt (Vernachlässigung).

Beispiele:

  • Schlagen
  • Treten
  • fest Anfassen
  • Grund·bedürfnisse verweigern

Seelische Gewalt:

Von seelischer (psychischer) Gewalt spricht man, wenn jemand eine andere Person mit Worten abwertet, in Angst versetzt oder erniedrigt.

Beispiele:

  • Beleidigen
  • Bedrohen
  • Unter-Druck-Setzen
  • Ignorieren

Sexualisierte Gewalt:

Jemand berührt einen anderen gegen dessen oder deren Willen intim.
Er oder sie sagt etwas Intimes, womit der oder die andere nicht einverstanden ist. Oder er oder sie schaut seinem Gegenüber in privaten Situationen un·erwünscht zu. Das fällt unter sexualisierte Gewalt.

Beispiele:

  • un·nötige Berührungen bei der Pflege
  • Zusehen beim Umkleiden
  • Verschicken von pornografischen Bildern/Videos
  • Drängen zur Herausgabe von Kontaktdaten oder Treffen
  • Zwingen zu sexuellen Handlungen

Fürsorgliche Gewalt:

Das bezeichnet man als fürsorgliche Gewalt: Der oder die Täter*in meint, zu wissen, was gut für das Gegenüber ist.
Er oder sie entscheidet oder handelt für die Person, ohne diese bei der Entscheidung miteinzubeziehen.

Der oder die Täter*in meint das meistens gut und will nicht, dass der Person etwas Schlechtes passiert. Er oder sie nimmt seinem Gegenüber jedoch damit die Freiheit, selbst zu entscheiden oder zu handeln und eigene Erfahrungen zu sammeln.

Beispiele:

  • un·aufgefordert helfen
  • obwohl die Person etwas selbst könnte
  • »Un·gesundes« wie Rauchen oder Süßigkeiten vorenthalten
  • Entscheidungen ohne Beteiligte treffen

Strukturelle Gewalt:

Unter struktureller Gewalt versteht man Folgendes: In einer Gesellschaft hat
eine Personen·gruppe mehr Nachteile durch Regeln, Gesetze oder Bedingungen als andere Menschen. Diese Personen·gruppe erlebt strukturelle Gewalt.

Beispiele:

  • ein Mensch mit Behinderung hat weniger Job·chancen als jemand
    ohne Behinderung
  • Personen mit Einschränkung haben aufgrund von Barrieren mehr Schwierigkeiten an Orte oder Informationen zu kommen

Institutionelle Gewalt:

Institutionelle Gewalt kann in Einrichtungen vorkommen. Sie geschieht durch Regeln. Ohne Regeln funktioniert das Zusammen·sein vieler Menschen nicht.

Sie dürfen aber den Frei·raum der Einzelnen nicht komplett einschränken.
Wo Regeln oder Gegebenheiten den Frei·raum der Einzelnen un·nötig stark einschränken, geschieht institutionelle Gewalt.

Beispiele:

  • zu wenig Raum für Privat·sphäre
  • Zeit·druck bei der Pflege
  • zu wenig Mitbestimmung

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