3.2. Stufen von Gewalt
Wo fängt Gewalt an?
Zur Orientierung beschreiben wir drei Stufen:
Grenz·verletzungen, Übergriffe und straf·rechtlich relevantes Verhalten
(nach Enders et al., 2010).
Grenz·verletzungen:
Jemand sagt oder tut etwas unbedacht ohne böse Absichten.
Das Gegenüber fühlt sich verletzt oder gekränkt. Das bezeichnet man als Grenz·verletzung.
Alle ziehen ihre persönlichen Grenzen etwas anders. Niemand soll sich
verletzt fühlen. Daher ist es wichtig, eigene Grenzen zu äußern und die
Grenzen anderer zu beachten.
Hat man die Grenzen von anderen aus Versehen übergangen, helfen Entschuldigungen. Dann fühlen sich alle Beteiligten wieder besser.
Beispiele:
- respekt·loser Umgang (Befehls·ton, Bezeichnung als »Schätzchen«)
- un·gefragtes Helfen
- Erzählen oder Erfragen intimer Informationen
- un·nötige Berührungen in der Pflege
Übergriffe:
Jemand kennt die Grenzen des oder der anderen und übergeht sie trotzdem.
Oder er missachtet absichtlich allgemein bekannte Regeln des respekt·vollen Umgangs. Dann spricht man von Übergriffen.
Beispiele:
- jemanden umarmen
- obwohl die Person es nicht möchte
- bewusstes Ignorieren (Nicht-Wahrnehmen)
- un·nötige, intime Berührungen bei der Pflege
- feindliche Äußerungen
Straf·rechtlich relevantes Verhalten:
Das Straf·recht versteht unter Gewalt »körperlich wirkenden Zwang«.
Gewalt·handlungen, die in Deutschland verboten sind, sind im
Straf·gesetz·buch festgelegt.
Beispiele:
- schlagen
- treten
- kratzen
- Haare ziehen (Körper·verletzung, § 223 StGB)
- Medikamente vorenthalten (Körper·verletzung, § 223 StGB)
- anschreien
- beleidigende Schimpf·worte (Beleidigung, § 185 StGB)
- einsperren (Freiheits·beraubung, § 239 StGB)
- zu sexuellen Handlungen zwingen
- oder ein Betreuungs·verhältnis ausnutzen (Straf·taten gegen die sexuelle Selbst·bestimmung: §§ 174a, 174c, 177, 179 StGB)
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