4. Verhaltens·ampel
Es gibt Verhalten von anderen, bei dem man sich nicht wohl fühlt.
Das ist aber nicht immer Gewalt. Es gibt aber auch Benehmen, das immer falsch ist.
Grundsätzlich sollte man bei Unsicherheit darüber sprechen.
Die Verhaltens·ampel bietet eine Orientierung, welches Handeln in Ordnung ist, wann die eigene Grenze aufgezeigt werden sollte und
wann das Verhalten auf jeden Fall falsch ist.

„Grün“
= Dieses Verhalten ist richtig, gefällt aber nicht jedem.
Alle Beschäftigten haben auch dabei das Recht, Erklärungen
zu bekommen und ihre Meinung zu äußern!
Beispiele:
- Vorschriften und un·beliebte Arbeits·aufträge ruhig und geduldig gesagt bekommen
- einfordern von Pünktlichkeit und nachfragen bei Un·pünktlichkeit
- nach Hause schicken (z. B. bei Krankheit)
- Betreuende und andere Helfende einschalten / informieren, z. B. bei Problemen (insofern Daten·schutz beachtet wird)
- die Kolleg*innen höflich nach dem Befinden fragen
- wenn nötig an Urlaub erinnern
- an Aufträge erinnern
- Unterstützung anbieten
- ein Lob aussprechen bei gut oder sehr gut erledigter Arbeit
- nicht die Person, sondern die Sache kritisieren, zum Beispiel: jemanden unter vier Augen und höflich sagen, dass er oder sie un·angenehm riecht oder die Arbeit nicht zufriedenstellend erledigt wurde
- Anweisungen durch die Geschäfts·führung, z. B. Sicherheits·anweisungen befolgen
- mitteilen, wenn es einem nicht gut geht, z. B. wenn man sich krank fühlt

„Gelb“
= Dieses Verhalten belastet die Zusammen·arbeit.
Alle haben das Recht, sich zu wehren und Klärung zu fordern.
Beispiele:
- Demotivieren, das heißt: immer Dinge betonen, die eine Person nicht kann
- auslachen und blamieren
- mit schwierigen Aufgaben allein lassen
- verantwortungs·los sein, zum Beispiel: absichtliches Über·fordern des Mitarbeitenden
- nicht auf den Umgangs·ton achten, zum Beispiel: aggressives Reden oder Herum·kommandieren
- jemanden ausschließen, den man nicht leiden kann, z. B. jemanden ignorieren oder nicht dazu·setzen lassen
- die Aussage »Das kannst du nicht!«
- un·zuverlässig sein, zum Beispiel: Versprechen werden nicht eingehalten
- Termine nicht einhalten
- geltende Regeln ändern, wie es einem passt, zum Beispiel: sich nicht an Pausen·zeiten halten, oder jemanden in der Pausen·zeit vom Gelände schicken
- jemandem was Böses wünschen!
- un·reflektierte Aussagen bzgl. Gewalt (z. B. Schilderung von Gewalts·zenen aus Nachrichten, Filmen, o.ä.)

„Rot“
= Dieses Verhalten ist immer falsch! Alle haben Recht
auf Schutz und Sicherheit in der Werkstatt!
Beispiele:
- körperliche Gewalt anwenden: schlagen, treten, beißen, kratzen, spucken, würgen, einsperren, …
- psychische Gewalt anwenden: beleidigen, über jemanden Gerüchte verbreiten, gemein werden, erpressen, bedrohen, quälen, …
- sexualisierte Gewalt anwenden: jemanden sexuell belästigen, anzügliche Witze oder Kommentare machen, jemanden betatschen, im Intim·bereich berühren, zu sexuellen Handlungen zwingen, …
- über längere Zeit Gewalt gegen eine Person ausüben, zum Beispiel sie über längere Zeit hinweg ausschließen, beleidigen, ärgern oder schlechte Sachen erzählen, etc. (Mobbing), auch im Internet oder am Telefon (Cyber-Mobbing)
- weiter·machen, obwohl eine Person »STOPP« oder »NEIN« sagt
- Äußerungen mit ableistischem (=behinderten-feindlichem), sexistischem, nationalsozialistischem oder rassistischem Hinter·grund bedeutet, dass man Menschen aufgrund von Merkmalen wie Behinderung, Geschlecht, Herkunft, Religion oder sexuellen Identität als schlechter dargestellt werden. Das verstößt gegen das Grundgesetz Artikel 3 und gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
- Die Privat·sphäre nicht achten, zum Beispiel ungefragt Sachen durchsuchen
- stehlen und Schulden nicht zurückzahlen
- Schweige·pflicht brechen (Daten·schutz nicht einhalten)
(Bitte beachten, dass am Terminal externe Links nicht funktionieren)
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