3.2 Stufen der Gewalt

Wo fängt Gewalt an? Zur Orientierung beschreiben wir drei Stufen: Grenzverletzungen, Übergriffe und strafrechtlich relevantes Verhalten (nach Enders et al., 2010).

Grenzverletzungen

Jemand sagt oder tut etwas unbedacht ohne böse Absichten. Das Gegenüber fühlt sich verletzt oder gekränkt. Das bezeichnet man als Grenzverletzung. Alle ziehen ihre persönlichen Grenzen etwas anders. Niemand soll sich verletzt fühlen. Daher ist es wichtig, eigene Grenzen zu äußern und die Grenzen anderer zu beachten. Hat man die Grenzen von anderen aus Versehen übergangen, helfen Entschuldigungen. Dann fühlen sich alle Beteiligten wieder besser.

Beispiele: Respektloser Umgang (Befehlston, Bezeichnung als „Schätzchen“), ungefragtes Helfen, Erzählen oder Erfragen intimer Informationen, unnötige Berührungen in der Pflege

Übergriffe

Jemand kennt die Grenzen des oder der anderen und übergeht sie trotzdem. Oder er missachtet absichtlich allgemein bekannte Regeln des respektvollen Umgangs. Dann spricht man von Übergriffen.

Beispiele: kurzfristiges Verweigern von Essen und Trinken, bewusstes Ignorieren (Nicht-Wahrnehmen), unnötige, intime Berührungen bei der Pflege, feindliche Äußerungen

Strafrechtlich relevantes Verhalten

Das Strafrecht versteht unter Gewalt „körperlich wirkenden Zwang“. Gewalthandlungen, die in Deutschland verboten sind, sind im Strafgesetzbuch festgelegt.

Beispiele: schlagen, treten, kratzen, Haare ziehen (Körperverletzung, § 223 StGB), Medikamente vorenthalten (Körperverletzung, § 223 StGB), anschreien, beleidigende Schimpfworte (Beleidigung, § 185 StGB), einsperren (Freiheitsberaubung, § 239 StGB), zu sexuellen Handlungen zwingen oder ein Betreuungsverhältnis ausnutzen (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung: §§ 174a, 174c, 177, 179 StGB).

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